Zuschuss KfW
Stellt Mittel für die Schaffung von Wohneigentum, für die Modernisierung von Wohngebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung. Wer ein Darlehen oder Zuschuss der KfW in Anspruch nehmen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Infos unter www.kfw.de
Dämmen ist Pflicht
Seit dem 01.01.2012 muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden.
Ungedämmte oberste Geschossdecken kosten viel Energieverlust. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt daher die Dämmung seit 01.01.2012 vor. Das lohnt sich auch für Hausbesitzer, für die Ausnahmen gelten. Denn eine vernüftige Dämmung ist relativ preiswert, wird gefördert und macht sich schnell über Heizkostenersparnis bezahlt.
Für bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche Dachböden oberhalb beheizter Räume gilt ein U-Wert von 0,24 W (m²/K), statt bisher 0,30.
Infos unter www.enev-online.de
Steuervorteile
Wenn Sie Ihr Haus verschönern oder modernisieren, können Sie kräftig an Steuern sparen. Seit 2007 wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen verbessert.
Wenn Sie Ihr Haus mit Dachdecker- und Malerarbeiten sanieren, können Sie sich einen Steuerbonus von bis zu € 1.200 sichern.
Wichtig, der Steuerbonus kann nicht mit dem kfw programm „energieeffizient sanieren“ kombiniert werden, nur alternativ dazu in Anspruch genommen werden
Vorraussetzung für den Steuerbonus:
- Nachweis über die ausgeführten Arbeiten mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, mit gesonderter Auflistung der Lohnkosten sowie Fahrtkosten, da nur diese begünstigt sind.
- Die Rechnung darf nur per Überweisung auf das Konto angewiesen werden.
- Als Nachweis für die Zahlung ist der Beleg Ihrer Bank erforderlich.
Wie berechnet sich der Steuerbonus?
Pro Haushalt beträgt der Bonusanspruch 20% von max. € 6.000,00 Lohnkosten, somit wäre eine Steuerentlastung von mindestens € 1.200,00 zu erzielen. Der Vorteil ist, dass die Lohnkosten entweder einer Handwerkerrechnung entstammen oder aus mehreren gesammelt werden können. Der Steuerbonus ist keine einmalige Sache. Er kann, entsprechender Handwerkerrechnungen, in jedem Jahr einmalig in Anspruch genommen werden.
Wie kommen Sie zu Ihrem Steuerbonus?
Reichen Sie Ihre Rechnung mit dem Zahlungsbeleg Ihrer Bank bei ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung bei Ihrem Finanzamt mit ein.